Antrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Weitere Informationen
Online-Auskunft
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Wohnort der gesuchten Person ein:
Verfahrensablauf
- persönlich: Die Daten werden Ihnen vor Ort mitgeteilt.
- schriftlich: Die Daten erhalten Sie auf dem Postweg.
- elektronisch: Je nach Angebot der Gemeinde können Sie die Melderegisterauskunft auch online beantragen, sofern die gesuchte Person keine Auskunftsperre erteilt hat. Die Auskunftsdaten werden Ihnen per E-Mail oder auf Wunsch per Post übermittelt.
Hinweis: Aus dem Melderegister der Gemeinden werden nur Auskünfte über Privatpersonen erteilt. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)