Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt.
Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörenden Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des FNP sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern und Bürgerinnen entfaltet der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung; insbesondere begründet der FNP kein Baurecht.
Weitere Informationen
–> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Ort an, auf dessen Gebiet das Grundstück liegt:
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den FNP nehmen können.
Hinweise (Besonderheiten)